| Veranstaltung: | Vollversammlung der Jusos Lausitz/Łužica |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
| Antragsteller*in: | Nico |
| Status: | Angenommen |
| Verfahrensvorschlag: | Angenommen |
| Eingereicht: | 20.03.2025, 20:40 |
S1: Änderung der Satzung des Kreisverbandes Bautzen
Antragstext
Die Jusos Lausitz/Łužica mögen beschließen und an den Kreisparteitag des SPD
Kreisverbandes Bautzen weiterleiten:
Neben dem Kreisvorstand sind Arbeitsgemeinschaften ein wichtiger Baustein des
ehrenamtlichen Engagements der Partei. Bundesweit und hier im Kreisverband
Bautzen. Arbeitsgemeinschaften bilden nicht nur einen einzigartigen Beitrag zur
inhaltlichen Entwicklung der Sozialdemokratie, sondern auch eine lebendige
Plattform zur Vernetzung. Gerade durch letzteren Punkt leisten
Arbeitsgemeinschaften, wie die Jusos, großartige Arbeit bei der Mobilisierung
für Wahlkämpfe. Trotz der Stärke des ehrenamtlichen Engagements ist die
Repräsentation von Arbeitsgemeinschaften auf dem Kreisparteitag kein
Automatismus, denn ihre Vertreter*innen müssen durch die Ortsvereine als
Delegierte gewählt werden. Leider kann in Folge von Interessenkonflikten eine
Repräsentation nicht garantiert werden. Nämlich dann, wenn Arbeitsgruppen und
Ortsvereine verschiedene Auffassungen zu inhaltlichen Lösungsvorschlägen haben.
Deswegen muss der Kreisparteitag die Arbeitsgemeinschaften
stärken, indem wir ihre Rolle anerkennen und stärken.
Deswegen möge der Kreisparteitag des SPD Kreisverbandes Bautzen beschließen,
dass jede Arbeitsgemeinschaft künftig Delegierte für den Kreisparteitag wählen
darf. Solch eine Regelung ist nach $10 Absatz 5 der Organisationsstatuten der
SPD grundsätzlich rechtmäßig.
Dafür beschließt der Kreisparteitag des SPD Kreisverbands Bautzen folgende
Satzungsänderungen vorzunehmen:
§3 Absatz 2 möge um folgenden Satz ergänzt werden:
Zusätzlich gehören dem Kreisparteitag drei Delegierte je Arbeitsgemeinschaft des
Kreisverbandes an. Der Kreisverband hat bei der Einberufung des Kreisparteitags
festzustellen, welche aktiven Arbeitsgemeinschaften der Kreisverband unterhält.
Wenn der Kreisverband ausreichend Arbeitsgemeinschaften hat, sodass die
Gesamtzahl ihrer Delegierten ⅕ der über die Ortsvereine delegierten MItgliedern
übersteigt, werden die maximal möglichen Delegierten gleichmäßig auf die
Arbeitsgemeinschaften verteilt. Ist eine gleichmäßige Verteilung nicht möglich,
weil die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften die möglichen Delegierten übersteigt,
entfallen diese Delegiertenplätze ersatzlos.
$3 Absatz 4 möge um folgenden Bulletpoint ergänzt werden:
- die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften des Kreisverbandes
$4 Absatz 1 wird um folgenden Satz ergänzt:
Zumindest sind aber die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen mit beratender Stimme
hinzuzuziehen.
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