| Veranstaltung: | Vollversammlung der Jusos Lausitz/Łužica |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
| Antragsteller*in: | PG Religion & Staat |
| Status: | Abgelehnt |
| Verfahrensvorschlag: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 20.03.2025, 20:25 |
R3: Religiöse Sonderrechte – Religionen als Glauben und nicht als Unternehmen
Antragstext
Die Vollversammlung der Jusos Lausitz / Łužica möge beschließen und über die
Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen und den Bundeskongress der Jusos an
den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:
Religiöse Sonderrechte – Religionen als Religionen und nicht als Unternehmen
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt entschädigungslos die vollständige
Kontrolle über alle religiösen Einrichtungen im Geltungsbereich des
Grundgesetzes. Ausgenommen sind Sakralbauten.
Begründung
Religionen / Ideologien beinhalten im wesentlichen die Aufgaben zur Schaffung eines Gemeinschaftsgefühls, Vermittlung von Normen und Werten, sowie Kontrolle über Menschen. Dies geschieht durch eine oder mehrere heilige Schrift(en), ein oder mehrere heilige Gebäude, sowie Ängste und Feindbilder.
In religiösen Einrichtungen wird versucht das Streikrecht zu beschneiden[6] , Queerness als Kündigungsgrund zu etablieren[7] und / oder Konfession als Ausschlussgrund zu definieren[8]. Damit sind religiöse Einrichtungen menschenfeindlich. Diese Menschenfeindlichkeit steht dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zuwider (GG Art. 4 Abs. (2)).
So wollte die Diakonie beispielsweise im Jahr 2010 verbieten[9], dass Streiks stattfinden dürfen.
Religiöse Einrichtungen sollen für Menschen da sein, wenn diese Hilfe benötigen. Praktisch zeigt sich jedoch, dass diese Einrichtungen bei erster Gelegenheit versuchen, die Selbstbestimmtheit der Menschen anzugreifen und sie nach Möglichkeit zerstören wollen. In diesen Einrichtungen wird die freiheitlich – demokratische Grundordnung angegriffen und das stellt eine enorme Bedrohung dar.
Es spiegelt die Interesse der Arbeitnehmer*innen wider, wenn der Staat vollständige Kontrolle über
diese Einrichtungen übernimmt. So können die Werte des Grundgesetzes verteidigt werden, so kann
Grund- und Arbeitsrechtsverletzungen vorgebeugt werden und tarifgerechte Arbeitsbedingungen
geschaffen werden.
[6] „Die Sonderrechte der kirchlichen Arbeitgeber gehören abgeschafft“ | ver.di (verdi.de) („Die Sonderrechte der
kirchlichen Arbeitgeber gehören abgeschafft“, „Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will
fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren.“, Abs. 1, Zeile 1-3, Aufg.
14.06.2023, 9:02) https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++97aad442-e01e-11ec-9126-001a4a160129
[7] „Die Sonderrechte der kirchlichen Arbeitgeber gehören abgeschafft“ | ver.di (verdi.de) („Die Sonderrechte der
kirchlichen Arbeitgeber gehören abgeschafft“, „Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will
fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren.“, Abs. 1, Zeile 9-10, Aufg.
14.06.2023, 9:02) https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++97aad442-e01e-11ec-9126-001a4a160129
[8] „Die Sonderrechte der kirchlichen Arbeitgeber gehören abgeschafft“ | ver.di (verdi.de) („Die Sonderrechte der
kirchlichen Arbeitgeber gehören abgeschafft“, „Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will
fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren.“, Abs. 1, Zeile 3-4, Aufg.
14.06.2023, 9:02) https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++97aad442-e01e-11ec-9126-001a4a160129
[9] https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-kirchen-missachten-grundrechte-10089.htm (“KIRCHEN
MISSACHTEN GRUNDRECHTE, Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderwerg: Beschäftigte dürfen
nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die
Argumente dafür sind wenig stichhaltig.”, Abs. 1, Zeile 1-3) https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-kirchen-missachten-grundrechte-10089.htm
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