| Veranstaltung: | Vollversammlung der Jusos Lausitz/Łužica |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung |
| Antragsteller*in: | PG Religion & Staat |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 2 |
R1: Religiöse Sonderrechte – Unabhängigkeit zwischen Religionen und Staat
Antragstext
Die Vollversammlung der Jusos Lausitz / Łužica möge beschließen und über die
Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen und den Bundeskongress der Jusos an
den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:
Religiöse Sonderrechte – Unabhängigkeit zwischen Religionen und Staat
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland muss eine strikte Trennung
zwischen Religionen und dem Staat, mittels „Laizismus“, definiert werden.
Begründung
Religiöse Vereine und Religionsgemeinschaften, speziell christliche Institutionen, üben zu viel Macht aus. Der Staatsapparat und Staat werden missbraucht, beispielsweise mittels Kirchensteuer. Beim Wechsel der Konfession muss Vermögen in Höhe von 30€ aufgewandt werden, bei der ersten Gelegenheit wird versucht, das Streikrecht zu brechen[1]. Diese Einrichtungen sind Brutstätten für religiösen Fundamentalismus bis zum Terrorismus. Ermittlungsbehörden werden aktiv gehindert ihrer Arbeit nachzugehen – es wird sich gegenseitig gedeckt und geschwiegen[2]. Kinder werden
vergewaltigt[3].
Trotz alledem wird dieses System mit Milliarden an Steuergeldern weiterhin unterstützt. Das kann so nicht weitergehen! All dies kann nur erfolgen, weil Religionen und der Staat nicht strikt voneinander getrennt sind. Der Staat muss sich von allen Religionen loslösen!
Religionen und Ideologien erfüllen die gleichen Aufgaben. Ein Weltbild wird erzeugt, sowie erklärt, und Zusammengehörigkeit wird geschaffen. Wenn es also im GG Art. 7 Abs. (3) heißt, dass Religionsunterricht ordentliches Lehrfach sei, dann müsse in logischer Konsequenz die Möglichkeit bestehen, dass “Religion katholisch” oder “Religion sunnitisch” angeboten werden kann, alswohl Marxismus. Vorraussetzung laut Artikel 7 Abs. (3) wäre, dass die Lehrkraft nicht zum Unterrichten gezwungen wird. Da nicht alle Religionen gleichberechtigt als ordentliches Lernfach angeboten werden können, wäre es anderen Religionsgemeinschaften fairer gegenüber, dies generell
auszusetzen. Religion soll schließlich Privat- und nicht Staatsangelegenheit sein.
Des Weiteren vermittelt der Religions- bzw. Ideologieunterricht klare politische Inhalte. Sei es beispielsweise, welche Formen Familien haben dürfen (im Christentum Vater, Mutter, Kind). Es wird ein Einfallstor zur Frühindoktrination geschaffen. In der DDR wurde das kommunistische Manifest gelehrt, in “Religion katholisch” die Bibel.
Die Durchsetzung des Artikels 4 Abs. (2) (ungestörte Religionsausübung) des deutschen Grundgesetzes ist eine unumgängliche Notwendigkeit. Der Staat muss dem Machtmissbrauch der religiösen Institutionen aktiv entgegenwirken. Das funktioniert nur, indem der Staat sich aus dem Würgegriff der Religionen befreit.
Nur wenn der Staat in seinen Wurzeln ein Schutzschild errichtet, kann dieser zu den Kronen empor wachsen. Religiöse Institutionen müssen aus dem Staatsapparat verdrängt werden. Daran führt kein Weg vorbei, wenn eine pluralistische Gesellschaft existieren soll.
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