Änderungen von R5 zu R5
| Ursprüngliche Version: | R5 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.03.2025, 20:31 |
| Neue Version: | R5 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 31.03.2025, 21:58 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 9:
Der GG Artikel 7 Absatz (3) („Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“) muss ersatzlos gestrichen werden. An staatlichen Schulen soll kein Religionsunterricht jeglicher Art unterrichtet werden. Stattdessen soll dieser durch einen einheitlichen Ethikunterricht für alle Schüler*innen ersetzt werden.“) wird wie folgt geändert: "Der Ethikunterricht, mit dem Ziel der Vermittlung von ethischen und moralischen Grundsätzen, sowie der kritischen Auseinandersetzung mit Religionen, ist in öffentlichen Schulen ordendlichen Lehrfach".
Trotz der wünschenswerten Trennung zwischen Religion und Staat, erkennen wir die besondere Rolle von Religion, insbesondere des christlichen Glaubens, in der europäischen und deutschen Geschichte an. Jedoch soll an staatlichen Schulen kein Religionsunterricht jeglicher Art unterrichtet werden. Die religiöse Erziehung sehen wir als Auftrag der jeweiligen Glaubensgemeinschaften.